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   VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691   

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https://dejure.org/2008,75121
VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691 (https://dejure.org/2008,75121)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691 (https://dejure.org/2008,75121)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - AN 10 S 08.00691 (https://dejure.org/2008,75121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Überschreitens der 18-Punkte-Grenze; nicht nur fiktive, sondern tatsächliche Reduzierung des Punktestandes auf 17 Punkte; Anwendung der Tilgungsvorschriften neben den Vorschriften über die Punktereduzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02

    Die Warnfunktion der Maßnahmen nach dem Punktsystem

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
    Zur Begründung wurde unter anderem auf die Rechtsprechung des VG Potsdam (Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02) verwiesen, wonach Tilgungen im Verkehrszentralregister den Punktestand nach einer fiktiven Rückrechnung gemäß § 4 Abs. 5 StVG erst dann weiter absinken ließen, wenn die zu tilgenden Eintragungen den zuvor eingeräumten Punkterabatt überstiegen.

    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2007 - 5 S 13.07

    Punktereduktion des § 4 Abs 5 StVG; keine Rabattwirkung der

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - 16 B 2710/04

    Bei Erreichen der Schwellenwerte von 14 bzw. 18 Punkten ohne Maßnahmen der

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
  • VG Potsdam, 25.07.2006 - 10 L 146/06

    Fiktive Ermäßigung des Punktestandes

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 12 G 3943/07

    Tilgung von Entscheidungen bei der Berechnung des Punktestandes nicht erst nach

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
  • VG Cottbus, 24.10.2007 - 2 L 344/07

    Dauerhafte Punktereduzierung durch Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
  • VG München, 27.10.2006 - M 6a S 06.2974

    Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar wegen des Erreichens von 14

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
  • VGH Bayern, 15.11.2002 - 11 CS 02.1344
    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
  • VG Ansbach, 13.02.2006 - AN 10 S 06.00157
    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
  • VG Ansbach, 25.11.2011 - AN 10 S 11.02048

    Anordnung eines Aufbauseminars; Tilgung von Straftaten; Ablaufhemmung der

    Nachdem das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach mit Beschluss vom 26. Mai 2008 (AN 10 S 08.00691) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen diesen Bescheid angeordnet hatte, da der Antragsteller aufgrund einer Reduzierung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG und verschiedenen Tilgungen nur einen Punktestand von 16 Punkten erreicht hatte, hob das Landratsamt ... mit Bescheid vom 1. September 2008 den Entzugsbescheid auf.
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