Rechtsprechung
VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Überschreitens der 18-Punkte-Grenze; nicht nur fiktive, sondern tatsächliche Reduzierung des Punktestandes auf 17 Punkte; Anwendung der Tilgungsvorschriften neben den Vorschriften über die Punktereduzierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02
Die Warnfunktion der Maßnahmen nach dem Punktsystem
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
Zur Begründung wurde unter anderem auf die Rechtsprechung des VG Potsdam (Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02) verwiesen, wonach Tilgungen im Verkehrszentralregister den Punktestand nach einer fiktiven Rückrechnung gemäß § 4 Abs. 5 StVG erst dann weiter absinken ließen, wenn die zu tilgenden Eintragungen den zuvor eingeräumten Punkterabatt überstiegen.Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2007 - 5 S 13.07
Punktereduktion des § 4 Abs 5 StVG; keine Rabattwirkung der …
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - 16 B 2710/04
Bei Erreichen der Schwellenwerte von 14 bzw. 18 Punkten ohne Maßnahmen der …
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
- VG Potsdam, 25.07.2006 - 10 L 146/06
Fiktive Ermäßigung des Punktestandes
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris). - VG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 12 G 3943/07
Tilgung von Entscheidungen bei der Berechnung des Punktestandes nicht erst nach …
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris). - VG Cottbus, 24.10.2007 - 2 L 344/07
Dauerhafte Punktereduzierung durch Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris). - VG München, 27.10.2006 - M 6a S 06.2974
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar wegen des Erreichens von 14 …
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris). - VGH Bayern, 15.11.2002 - 11 CS 02.1344
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris). - VG Ansbach, 13.02.2006 - AN 10 S 06.00157
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691
Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
- VG Ansbach, 25.11.2011 - AN 10 S 11.02048
Anordnung eines Aufbauseminars; Tilgung von Straftaten; Ablaufhemmung der …
Nachdem das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach mit Beschluss vom 26. Mai 2008 (AN 10 S 08.00691) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen diesen Bescheid angeordnet hatte, da der Antragsteller aufgrund einer Reduzierung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG und verschiedenen Tilgungen nur einen Punktestand von 16 Punkten erreicht hatte, hob das Landratsamt ... mit Bescheid vom 1. September 2008 den Entzugsbescheid auf.